Entgeltordnung (Auszug)


Die Entgeltsätze sind unterschiedlich nach Unterrichtsart und -dauer sowie Gruppenstärke und werden je Schüler wie folgt festgesetzt:

Für Instrumental- und Gesangsschüler der KMS erfolgt für die Teilnahme am Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern keine zusätzliche Entgeltberechnung. Für Schüler in der Studienvorbereitenden Ausbildung (siehe Schulordnung, Richtlinien für SVA) erfolgt für die zweite Hauptfachstunde keine zusätzliche Entgeltberechnung. Für die Bereitstellung eines Leihinstrumentes erfolgt die Berechnung eines Mietzinses in Höhe von 96,00 Euro pro Jahr und wird nicht ermäßigt.

Die Unterrichtsentgelte sind Jahresbeiträge und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr.

Der Abrechnungszeitraum für die Erhebung des Entgelts ist jeweils der Zeitraum eines Schuljahres, das heißt vom 01.08. bis zum 31.07. des darauf folgenden Jahres. Die Entgelte sind in 3 Raten fällig, und zwar zum 15.11., 15.03. und 15.05. Vereinbarungen zu Zahlungsmodalitäten (monatliche Zahlungsweise etc.) sind möglich. Die Zeiträume gelten unabhängig von der jeweiligen Ferienregelung für ein laufendes Schuljahr.

Sind mehrere Mitglieder einer Familie Musikschüler, so erhält das 2. Mitglied 25% Ermäßigung, jedes weitere Mitglied einer Familie 50% Ermäßigung. Als Familie gelten sowohl die in Form einer Ehe-oder eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam mit Kindern in einem Haushalt lebenden Personen als auch allein erziehende Elternteile mit ihren Kindern.

Sozialermäßigung kann auf Antrag gewährt werden für
-Leistungsberechtigte nach SGB XII, SGB IX und SGB II bzw. deren nicht wirtschaftlich selbständige Kinder - 50% Ermäßigung

-Direktstudenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende und Auszubildende, bzw. deren nicht wirtschaftlich selbständigen Kinder - 25% Ermäßigung

-Berechtigte im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Nachweise sind vorzulegen!

Erwachsene mit wirtschaftlicher Selbständigkeit entrichten 25 v.H. Zuschlag auf alle Unterrichtsformen des Instrumental- und Gesangsunterrichts.

Der Unterricht kann durch Kündigung seitens des Nutzers zum 31.12. und 31. 07. eines jeden Schuljahres beendet werden. Es gilt nur die schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Die Entgelte treten mit Wirkung vom 01.08.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die gemeinsam Entgeltordnung der Kreismusikschule "Johann Joachim Quantz" Merseburg und Querfurt und der Kreismusikschule "Carl Loewe" Halle vom 29.04.2010 zum 31.07.2012 außer Kraft.
(Die komplette Entgeltordnung steht zum Downloaden unter ---anmelden--- zur Verfügung!)

 

Überblick:

 

Unterrichtsart /
Unterrichtsdauer in Minuten

im Jahr

im Monat

       
 

Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht / 45 min.

516 €

43 €

       
 

Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht / 30 min.

396 €

33 €

       
 

Instrumental- und Gesangsunterricht
Partnerunterricht / 45 min.

324 €

27 €

       
 

Instrumental- und Gesangsunterricht
Gruppenunterricht / 45 min. (ab 3 Schüler)

252 €

21 €

       
 

Kurse (ab 5 Schüler) MFE / IK 45 min.

144 €

12 €

       
 

Kurse (ab 5 Schüler) MFE / IK 30 min.

108 €

9 €

       
 

Tanz / Ballett / 60 min.

228 €

19 €

       
 

Ensemble- und Ergänzungsfächer
ohne Hauptfachbelegung (45 min)

144 €

12 €

       

 

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