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Mitgliedschaft Jeder Interessent, der die Arbeit der Musikschule unterstützen möchte und die Satzung anerkennt, kann Mitglied werden. Mitgliedschaft lt. § 5 der Satzung
(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. (2) Ordentliches Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, (3) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, (4) Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand des Vereins
§ 7 Von den ordentlichen Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig.
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